Eine – aus meiner Sicht – wichtige Überlegung bei einer Unternehmensgründung ist der Markenschutz. Eine Marke dient der Kennzeichnung von Waren und/oder Dienstleistungen eines Unternehmens. Der Schutz einer Marke sichert zudem das alleinige Nutzungsrecht.

Natürlich möchte ich meine Marke „üBÄRglücklich“ als auch mein persönliches Logo geschützt wissen. Die Eintragungen im Patentamt sichern mir das Alleinstellungsmerkmal am Markt. Eine unerlässliche Voraussetzung, um mögliche Quertreiber von vornherein auszubremsen. Meine hergestellten Teddybären sollen als original Unikate verkauft werden, dafür stehe ich schließlich auch mit meinem Namen. Ich möchte mich nicht permanent fragen müssen, ob vielleicht gerade jemand mein Konzept kopiert, mein Logo verwendet oder gar meinen Markennamen als den eigenen schützen lässt. Denn danach hätte ich keinerlei Handhabe mehr mein Start-up unter „üBÄRglücklich“ weiter zu führen. Ich habe mir mit viel Leidenschaft & Herzblut diesen Traum erfüllt und baue meine Teddybärwelt auf, da ist es obligatorisch, dass ich mich in alle Richtungen absichere. Ausgiebige Recherchen zu diesem Thema haben mich in meiner Entscheidungsfindung ergänzend bestärkt. Die Entscheidung für die jeweilig notwendigen Anträge beim Patent- & Markenamt fiel auch in meiner Familie einstimmig mit „ja“ aus, sodass ich diese Angelegenheit bereits veranlasst habe.

Nachtrag
Ende August 2018 erhielt ich meine beiden Urkunden mit der Post, sodass ich nun stolze Besitzerin meiner eigenen Marke „üBÄRglücklich“ bin!! Mein geschütztes Logo kann jetzt für die Kennzeichnung meiner Produkte verwendet werden.

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